1 Zoll Lebensmittel-Schlauch 25 x 4 mm
Transparenter PVC-Schlauch mit Einlage / Druckluftschlauch. Geeignet für Luft, alkalische Flüssigkeiten, Frischwasser, Seewasser, ölhaltiges Wasser, Schmutzwasser, flüssige Lebensmittel, Fruchtsäfte und Getränke mit bis zu 50° Alkoholgehalt. Konformität für Lebensmittelkontakt gemäß Richtlinie 2007/19/EC (Stimulanzen: A/B/C/D1), EU-Verordnung 10/2011 und 174/2015, sowie FDA CFR21 175.300
- Seele: PVC, glasklar, glatt
- Decke: PVC, glasklar, glatt
- Druckträger: hochfestes Polyester
- Temperaturbereich: -20 °C bis +60 °C
- BD/PD (bar): 8 / 24
- Gewicht: 0,464 kg
lebensmittelecht - geeignet für Wein, Most, Saft, Trinkwasser usw. die Verarbeitung flüssiger Lebensmittel
Wählen Sie bitte beim Warenkorb-Button die gewünschte Länge des Schlauchs (z.B. 8 x 1m)...
Konformität
Die Konformität dieses Schlauchs ist für Materialen und Gegenstände die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Sie entspricht allen relevanten Vorschriften, insbesondere den folgenden:
• Verordnung 1935/2004/EG
• Verordnung (EG) 2023/2006 (GMP)
• Verordnung (EU) 10/2011 einschließlich der Überarbeitungen und Änderungen
Die Artikel erfüllen die Gesamtmigrationsgrenzwerte und die spezifischen Migrationsgrenzwerte unter den folgenden Prüfbedingungen:
• Stimulanz A: WÄSSRIGE LÖSUNG VON ETHANOL bei 10% v/v (für wässrige Lebensmittel). Prüfzeit und Temperatur: 10 Tage bei 40°C
• Stimulanz B: WÄSSRIGE LÖSUNG VON ACETISCHER SAUERSTOFFSÄURE zu 3% v/v (für saure Lebensmittel). Prüfzeit und -temperatur: 10 Tage bei 40°C
• Stimulanz C: WÄSSRIGE ETHANOLLÖSUNG mit 20% v/v (für alkoholische Lebensmittel). Prüfdauer und - temperatur: 10 Tage bei 40°C
• Stimulanz D1: WÄSSRIGE LÖSUNG VON ETHANOL bei 50 % v/v (für alkoholische Lebensmittel mit einem Alkoholgehalt von über 20 % und für Öl-in-Wasser-Emulsionen und Milch). Prüfzeit und Temperatur: 3x2 Stunden bei 40°C, bei wiederholter Verwendung.
Die Produkte halten die Gesamtmigrationsgrenzwerte und andere spezifische Beschränkungen, unter denen die im Material enthaltenen Monomere und/oder Additive abgegeben werden können, unter den oben genannten Verwendungsbedingungen ein. Alle Angaben sind durch analytische Untersuchungen gemäß DM 21/03/1973 und Artikel 17 und 18 der Verordnung (EU) 10/2011 in Verbindung mit Anhang V belegt oder basieren auf Berechnungen, die unter Berücksichtigung des prozentualen Anteils der Stoffe, die den Migrationsgrenzwerten unter den Testbedingungen unterliegen, durchgeführt wurden. Die Berechnungen gehen davon aus, dass 1 kg Lebensmittel mit 6 dm² Produkt in Kontakt kommen.
Download der offiziellen Konformitätserklärung siehe Link in Rechnung bzw. Auftragsbestätigung...